Flughafen Graz
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Webportal Flugabgabe


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß dem Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabebesetz) § 10 Abs 3 und 4 ist der Luftfahrzeughalter verpflichtet, die für ein Kalendermonat zusammengefassten Daten sowohl an das Finanzamt als auch dem Flugplatzbetreiber zu melden.

Diese Meldung hat der Luftfahrzeughalter spätestens am 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Abgabenschuld entstanden ist, folgenden Kalendermonats dem Betreiber des inländischen Flughafens, von dem aus er im betreffenden Zeitraum die jeweiligen Abflüge durchgeführt hat, zu übermitteln.

Um den Aufwand für diese Verpflichtung für die Fluglinien und Luftfahrzeughalter so gering wie möglich zu halten, stellt der Flughafen Graz nachfolgendes Webportal zur Verfügung:

Webportal Flugabgabe

Jene Benutzer die noch keine Login Daten erhalten haben, wenden sich bitte direkt an das Betriebsbüro:  operationsoffice@flughafen-graz.at


 
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Abflug    
Flug-Nr. nach plan. erw.  
LH 1261 Frankfurt 10:10  
OS 980 Wien 11:25  
LH 2343 München 13:05  
LH 1263 Frankfurt 14:00  
Ankunft    
Flug-Nr. von plan. erw.  
OS 202 Düsseldorf 10:40 10:51 
OS 963 Wien 10:55  
LH 2342 München 12:30  
LH 1262 Frankfurt 13:25  
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21.5.2012
Flughafen Graz Betriebs GmbH | 8073 Feldkirchen / Graz | Tel. +43 (316) 2902 172
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